Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen
				Stand: Juli 2025
Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen
Blickpunktmedia Media GbR
(Kraus & Raab GbR)
c/o IP-Management #5929
Ludwig-Erhard-Str. 18
20459 Hamburg
Gesellschafter: Elena Raab & Florian Kraus
§1 Allgemeines
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden geschlossen werden.
(2) Kunden können sowohl Unternehmer (§14 BGB) als auch Verbraucher (§13 BGB) sein.
(3) Soweit diese AGB von zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften abweichen, gelten gegenüber Verbrauchern ausschließlich gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Verbrauchern gelten ergänzend die Vorschriften über Fernabsatzverträge (§§ 312 ff. BGB), insbesondere das Widerrufsrecht, sofern der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel geschlossen wurde.
(4) Kraus & Raab GbR bietet dem Kunden verschiedene Agenturleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden.
(5) Kraus & Raab GbR ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Kraus & Raab GbR bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für Kraus & Raab GbR ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.
(6) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt Kraus & Raab GbR – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
§2 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Sofern der Kunde Kraus & Raab GbR Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass Kraus & Raab GbR von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen. Kraus & Raab GbR ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke (Layouts, Grafiken, Texte etc.) auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen. Kraus & Raab GbR wird insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Werke vornehmen. Soweit der Kunde bestimmte Weisungen bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke (z.B. die Daten für das Impressum, Grafiken etc.) und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.
(3) Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Erbringung der Agenturleistungen (z.B. Grafiken, Videos) selbst verantwortlich und stellt diese Kraus & Raab GbR rechtzeitig zur Verfügung. Stellt der Kunde diese nicht zur Verfügung und macht er auch keine weitergehenden Vorgaben, so kann Kraus & Raab GbR nach eigener Wahl unter Beachtung der urheberrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben Bildmaterial gängiger Anbieter (z.B. Stockfoto-Dienstleister) verwenden oder die entsprechenden Teile der Webseite mit einem Platzhalter versehen.
(4) Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen – von Kraus & Raab GbR zu stellenden – Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.
(6) Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Kraus & Raab GbR gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
(7) Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann Kraus & Raab GbR dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand (z.B. Kosten für Stockfotos und Zeitaufwand für deren Suche) in Rechnung stellen.
(8) Verbraucher sind nicht verpflichtet, rechtliche Prüfungen vorzunehmen; sie tragen jedoch die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der bereitgestellten Inhalte.
Teil 2 – Onlineauftritte und Technik
§3 Webseiten- und Shop Erstellung (agil)
(1) Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseiten- und Shop Erstellung (nachfolgend Webseitenerstellung) auf Grundlage agiler Methoden. Die übrigen Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
(2) Gegenstand von Webseiten-Erstellungsverträgen zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten (z.B. Einbinden neuer Schnittstellen oder Programmierung neuer Online-Anwendungen) unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Webseiten-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.
(3) Soweit nicht anders vereinbart sind die erstellten Webseiten für die Browser Chrome, Safari, Firefox und Edge in ihrer jeweils aktuellen Fassungen optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Suchmaschinenoptimierung (SEO) wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Optimierung für Mobilgeräte ist ebenfalls nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Kraus & Raab GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Webseiten-Inhalte (gestalterische Inhalte wie Bilder, Layouts, Logos u.Ä. sind vom Kunden festzulegen und zur Verfügung zu stellen). Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Kraus & Raab GbR dar. Kraus & Raab GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden zustande.
(5) Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, die Beschaffung von Plugins und/oder Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL / TLS) oder die Überlassung einer Entwicklungs-, Anwendungs- oder sonstigen Dokumentation sind von Kraus & Raab nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.
(6) Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (d.h. z.B. per E-Mail, Telefax o.Ä.) zustimmen. Im Übrigen ist Kraus & Raab GbR nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
(7) Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird Kraus & Raab GbR den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.
(8) Voraussetzung für die Tätigkeit von Kraus & Raab GbR ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken, Schriften etc.) Kraus & Raab GbR vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Kraus & Raab GbR gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.
(9) Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, (Entwicklungs-)Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.
(10) Kraus & Raab GbR ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen, kennzeichnungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Fragen im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes zu beraten. Es obliegt daher dem Kunden, sich über die für seinen Shop geltenden wettbewerbsrechtlichen, verbraucherrechtlichen oder kennzeichnungsrechtlichen Bestimmungen zu informieren und den Shop gegebenenfalls durch einen spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei rechtlichen Unsicherheiten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, insbesondere im Hinblick auf wettbewerbs-, datenschutz- und kennzeichnungsrechtliche Anforderungen.
(11) Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Kraus & Raab GbR dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten. Jedoch ist weder Kraus & Raab GbR zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Kraus & Raab GbR in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualvereinbarungen. Werden keine zusätzlichen Wartungs- und Pflegeleistungen zwischen den Parteien vereinbart, ist nach Abnahme allein der Kunde für die technische Instandhaltung und Aktualität der Webseiten verantwortlich. Kraus & Raab GbR haftet gegenüber dem Kunden nicht für eventuelle Sicherheitslücken, die durch die Verwendung veralteter Software von Dritten zu rechtswidrigen Zwecken ausgenutzt werden (Hacking).
(12) Die Vergütung für die Webseiten-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
§4 Wartung und Betreuung von Webseiten / Shops
(1) Nach Fertigstellung der Webseiten und/oder einzelner Teile hiervon kann Kraus & Raab GbR dem Kunden Wartungs- und Betreuungsleistungen in Bezug auf die Webseiten anbieten (nachfolgend „Wartungsverträge“). Kraus & Raab GbR kann auch die Wartung von Drittwebseiten anbieten. Jedoch ist weder Kraus & Raab GbR zu einem solchen Angebot verpflichtet, noch muss der Kunde die weitergehenden Leistungsangebote von Kraus & Raab GbR in Anspruch nehmen. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.
(2) Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version. Weitergehende Leistungen, wie z.B. regelmäßige Wartungen, können ggf. individualvertraglich vereinbart werden.
(3) Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte, mit den Systemen von Kraus & Raab GbR kompatibel sind. Die Kompatibilität kann insbesondere durch veraltete Komponenten der zu wartende Inhalte oder durch eigenmächtige Änderungen von Seiten des Kunden beeinträchtigt werden. Sollte die Kompatibilität nicht gewährleistet sein, muss der Kunde diese selbstständig herstellen (z.B. durch entsprechende Updates) oder Kraus & Raab GbR gesondert mit der Herstellung der Kompatibilität beauftragen.
(4) Kraus & Raab GbR haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden oder auf sonstigen Fehlern beruhen, die nicht im Verantwortungsbereich von Kraus & Raab GbR liegen; die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
(5) Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. Kraus & Raab GbR schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.
§5 Domainregistrierung
(1) Kraus & Raab GbR bietet dem Kunden Domainregistrierungsleistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainregistrierung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien.
(2) Das zur Registrierung der jeweiligen Domain erforderliche Vertragsverhältnis kommt direkt zwischen dem Kunden und der jeweiligen Domainvergabestelle bzw. dem jeweiligen Registrar zustande. Kraus & Raab GbR wird im Verhältnis zwischen Kunde und Vergabestelle lediglich als Vermittler tätig, ohne eigenen Einfluss auf die Vergabe der Domain zu haben.
(3) Der Kunde trägt die volle Verantwortung dafür, dass die von ihm gewünschte Domain keine Rechte Dritter verletzt. Eine Überprüfung der Domain auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist nicht geschuldet.
(4) Für die Registrierung von Domains gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der einzelnen Vergabestellen. Kraus & Raab GbR wird den Kunden im Falle einer beabsichtigten Registrierung auf eventuelle Besonderheiten hinweisen.
§6 Webhosting
(1) Kraus & Raab GbR bietet dem Kunden auch Hosting-Leistungen an. Der spezifische Leistungsumfang (Domainverwaltung, Speicherplatz, Zertifikate etc.) ist Gegenstand individueller Vereinbarungen zwischen den Parteien. Kraus & Raab GbR ist berechtigt, Leistungen Dritter in jedweder Form im Zusammenhang mit der Ausführung von Hosting-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Nimmt der Kunde von Kraus & Raab GbR keine Hosting-Dienstleistungen in Anspruch, übernimmt Kraus & Raab GbR keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration, die Datenleitungen und/oder die Abrufbarkeit der Webseiten.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt Kraus & Raab GbR im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hosting-Systems.
(3) Die Verfügbarkeit der von Kraus & Raab GbR zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund durch von Kraus & Raab GbR nicht beeinflussbarer Ereignisse nicht erreichbar sind (Höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme außerhalb des Einflussbereichs von Kraus & Raab GbR etc.).
(4) Sofern nicht anders vereinbart besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz. Technisch oder rechtlich bedingte Änderungen sind jederzeit möglich und bleiben vorbehalten.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten – sofern ihm solche von Kraus & Raab GbR zur Verfügung gestellt wurden – geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn, Kraus & Raab GbR hat diesen zu vertreten.
(6) Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten (insbesondere E-Mails und Daten, die der Kunde selbst eingeben oder ändern kann) zu erstellen. Ist der Kunde hierzu nicht in der Lage, hat er Kraus & Raab GbR oder andere hierzu fachlich geeignete Dritte mit der Sicherung zu beauftragen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.
§7 Erstellung von Impressum und Datenschutzerklärung
(1) Sofern vereinbart, erstellt Kraus & Raab GbR die Datenschutzerklärung und das Impressum für die Webseite des Kunden. Hierzu werden in der Regel Generatoren verwendet. Kraus & Raab GbR schuldet hierbei lediglich die Erstellung der Texte mit den Generatoren; für die rechtliche und inhaltliche Überprüfung ist der Kunde – ggf. unter Zuhilfenahme anwaltlicher Beratung – selbst verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei rechtlichen Unsicherheiten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, insbesondere im Hinblick auf wettbewerbs-, datenschutz- und kennzeichnungsrechtliche Anforderungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Kraus & Raab GbR sämtliche notwendigen Informationen für die Erstellung der Rechtstexte rechtzeitig, korrekt und vollständig mitzuteilen. Über besondere Informationspflichten im Rahmen des Impressums (z.B. Berufshaftpflichtversicherung, zulassungspflichtige Berufe etc.) und der Datenschutzerklärung hat der Kunde sich und Kraus & Raab GbR selbstständig zu unterrichten. Es wird in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hingewiesen, dass Kraus & Raab GbR von Rechts wegen nicht berechtigt ist, Rechtsberatungsleistungen gegenüber dem Kunden zu erbringen.
(3) Änderungen, welche die Angaben im Impressum oder der Datenschutzerklärung betreffen, hat der Kunde Kraus & Raab GbR selbstständig und unverzüglich mitzuteilen.
(4) Eine Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung nach Fertigstellung und Abnahme der Webseite hat, sofern individualvertraglich nicht anders vereinbart, der Kunde bei Kraus & Raab GbR gesondert zu beauftragen.
Teil 3 – Erstellung und Gestaltung von Content
§8 Gestaltung und Konzeption von Grafiken und Logos (Designs)
(1) Kraus & Raab GbR übernimmt nach Vereinbarung mit dem Kunden die Konzeption und Gestaltung von Grafiken und/oder Logos (im Folgenden „Designs“).
(2) Hierzu stellt der Kunde bei Kraus & Raab GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Designs. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Kraus & Raab GbR dar. Kraus & Raab GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere hinsichtlich der Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden zustande.
(3) Voraussetzung für die Tätigkeit von Kraus & Raab GbR ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten (Farbdefinition etc.) Kraus & Raab GbR vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Kraus & Raab GbR dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
(4) Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden betreffend die einzelnen Designs das Recht auf je zwei Korrekturschleifen zu. Nach der Durchführung dieser Korrekturschleifen werden Anpassungswünsche und Reklamationen (insbesondere hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung) nicht mehr berücksichtigt. Wünscht der Kunde nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen weitere Änderungen, kann Kraus & Raab GbR dem Kunden diese gegen einen zusätzlich zu vereinbarenden Entgelt erstellen.
(5) Sobald das vereinbarte Design fertiggestellt wurde, wird Kraus & Raab GbR den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern. Die Designs werden dem Kunden in einem gängigen Dateiformat zugesandt.
(6) Kraus & Raab GbR überprüft die finalen Designs ausdrücklich weder auf rechtliche Zulässigkeit (insbesondere Marken- und/oder Wettbewerbsrecht) oder auf Verletzung von sonstigen Kennzeichen- und / oder Schutzrechte (bspw. Marken, Geschmackmuster, Patente usw.) noch auf die Eintragungsfähigkeit der Designs z.B. in amtlichen Registern.
(7) Kraus & Raab GbR räumt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den Designs ein. Vorbehaltlich abweichender Regelungen wird bei der Erstellung von Logos ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt; einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht. Bei allen übrigen Designs wird vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf einer individualvertraglichen Vereinbarung mit Kraus & Raab GbR. Die innerhalb der Korrekturschleife präsentierten Entwürfe dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Kraus & Raab GbR durch den Kunden weder im Original noch verändert genutzt, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
(8) Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Kunden über.
(9) Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Kraus & Raab GbR verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
§9 Gestaltung von Printprodukten
(1) Gegenstand von Designverträgen im Printbereich zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden ist grundsätzlich die Entwicklung von Printprodukten nach den gestalterischen Vorgaben des Kunden (z.B. Ausgestaltung von Bannern, Postgrafiken, Plakaten, Schildern, Flyern, Roll-UPs, KFZ- oder Schaufenster-Beklebungen, Textilien oder Logo-Entwürfen). Zwischen den Parteien geschlossene Designverträge sind Werkverträge im Sinne von § 631 ff. BGB. Ein abweichender Leistungsumfang kann zwischen den Parteien individualvertraglich vereinbart werden.
(2) Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag. Hierzu stellt der Kunde bei Kraus & Raab GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Design-Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Kraus & Raab GbR dar. Kraus & Raab GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere in Bezug auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden zustande.
(3) Nach Abschluss des Vertrages werden die Anforderungen des Kunden bei Bedarf in einem weiteren Briefing besprochen und die Vorgaben konkretisiert. Zu diesem Zeitpunkt können Kundenwünsche eingebracht werden, sofern sie vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Sofern erforderlich besteht die Möglichkeit eines Rebriefings vor Fertigung des Leistungsgegenstands. Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform (z.B. per E-Mail) zustimmen. Im Übrigen ist Kraus & Raab GbR nur zur Herstellung der im Vertrag aufgelisteten Positionen verpflichtet. Darüberhinausgehende Leistungen müssen gesondert vereinbart und vergütet werden.
(4) Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Kraus & Raab GbR den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
(5) Soweit nichts anderes vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife zu. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind nach Durchführung der vereinbarten Korrekturschleifen grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(6) Voraussetzung für die Tätigkeit von Kraus & Raab GbR ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderlichen Daten (Texte, Vorlagen, Grafiken etc.) Kraus & Raab GbR vor Auftragsbeginn vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung stellt. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist Kraus & Raab GbR gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann Kraus & Raab GbR dem Kunden den hierdurch entstehenden Zeitaufwand in Rechnung stellen.
(7) Die Vergütung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.
(8) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, schuldet Kraus & Raab GbR bei der Erstellung von Printprodukten neben den vertraglich vereinbarten Leistungsgegenständen nur die Übergabe des fertigen Printproduktes oder einer Druckdatei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe einer bearbeitbaren Datei (z.B. Word, InDesign).
§10 Abwicklung von Printaufträgen
(1) Kraus & Raab GbR bietet dem Kunden die Abwicklung von Aufträgen zur Erstellung von Printprodukten (Flyer, Broschüren, Plakate, Kataloge u. Ä.) an. Kraus & Raab GbR übernimmt sämtliche hierfür vereinbarten Handlungen, z.B. die Kommunikation mit dem jeweiligen den Druck ausführenden Dienstleister (Druckdienstleister). Je nach Vereinbarung bietet Kraus & Raab GbR die Leistungen als Direktgeschäft oder als Vermittlungsgeschäft an.
(2) Vereinbaren die Parteien ein Direktgeschäft, druckt Kraus & Raab GbR die in Auftrag gegebenen Printprodukte selbst oder beauftragt in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Druckdienstleister. Vertragspartner des Kunden ist in diesem Fall ausschließlich Kraus & Raab GbR. Zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister entsteht keine Vertragsbeziehung. Kraus & Raab GbR stellt dem Kunden die Printprodukte direkt in Rechnung. Der Kunde nimmt die Printprodukte gegenüber Kraus & Raab GbR ab.
(3) Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Kraus & Raab GbR den Vertrag für die Erstellung der Printprodukte mit dem Druckdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Kraus & Raab GbR tritt gegenüber dem Druckdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Druckdienstleister. Kraus & Raab GbR ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Kraus & Raab GbR informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art, Preisen und Mengen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Druckdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Druckdienstleister. Die Abnahme der Printprodukte erfolgt gegenüber dem Druckdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Printprodukte auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Kraus & Raab GbR haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Printprodukte durch den Druckdienstleister, insbesondere nicht für deren Inhalt, Bestand, die Güte und/oder Beschaffenheit. Kraus & Raab GbR stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Kraus & Raab GbR nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, die zu übermittelnden Druckdaten vor Übermittlung an den Druckdienstleister sorgfältig auf inhaltliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, überprüft Kraus & Raab GbR die Druckdaten nicht auf inhaltliche oder technische Richtigkeit. Der Druck der in Auftrag gegebenen Printerzeugnisse erfolgt erst dann, wenn der Kunde die finale Druckfreigabe erteilt hat.
(5) Sofern ein bestimmtes Übermittlungsformat erforderlich ist (z.B. PDF, InDesign), wird der Kunde die Druckdaten in diesem Format übermitteln.
§11 Video und Fotografie
(1) Kraus & Raab GbR erstellt für seine Kunden professionelle Videos und Fotografien. Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden individuell geschlossenen Vertrag.
(2) Der Kunde stellt bei Kraus & Raab GbR zunächst eine Anfrage mit einer möglichst genauen Beschreibung der von ihm gewünschten Leistungen. Diese Anfrage stellt eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch Kraus & Raab GbR dar. Kraus & Raab GbR wird die in der Anfrage beschriebenen Vorstellungen des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auf Vollständigkeit, Geeignetheit (mit Ausnahme der rechtlichen Geeignetheit, insbesondere auf die Rechte von Dritten), Eindeutigkeit, Realisierbarkeit und Widerspruchsfreiheit prüfen und auf Grundlage der aus der Kundenanfrage hervorgehenden Wünsche ein Angebot erstellen. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen Kraus & Raab GbR und dem Kunden zustande.
(3) Die Vorgaben des Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen berücksichtigt. Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos und Fotografien um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. Kraus & Raab GbR schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach dessen eigener Erfahrung und Einschätzung den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.
(4) Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf eine Korrekturschleife hinsichtlich der Bildbearbeitung (z.B. durch Filter und Effekte) der erstellten Fotografien zu; eine Neuerstellung der Fotografien ist jedoch ausgeschlossen. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(5) Sofern der Kunde für die Erstellung von Videos oder Fotografien Personen zur Verfügung stellt (z.B. dessen Mitarbeiter oder professionelle Models), ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge und die Einholung datenschutzkonformer Mitarbeitereinwilligungen verantwortlich.
(6) Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird Kraus & Raab GbR den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.
(7) Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann Kraus & Raab GbR verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.
(8) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart und vom Vertragszweck nicht anders zu erwarten, erhält der Kunde grundsätzlich nur für den jeweiligen Einsatzzweck fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten bzw. bearbeitbare Dateien (RAW-Dateien o. Ä.) hat der Kunde nicht.
(9) Sofern Kraus & Raab GbR die hier genannten Leistungen nicht selbst durchführen kann oder möchte, kann Kraus & Raab GbR dem Kunden geeignete Dienstleister hierfür vermitteln (Vermittlungsgeschäft). Vereinbaren die Parteien ein Vermittlungsgeschäft, schließt Kraus & Raab GbR den Vertrag für die Erstellung der Videos / Fotografien mit dem Drittdienstleister im Namen und auf Rechnung des Kunden ab oder vermittelt einen solchen Vertrag. Kraus & Raab GbR tritt gegenüber dem Drittdienstleister als reiner Vermittler auf. Die Vertragsbeziehung entsteht allein zwischen dem Kunden und dem Drittdienstleister. Kraus & Raab GbR ist an diesem Vertrag nicht beteiligt. Kraus & Raab GbR informiert den Kunden über alle wesentlichen Schritte und stimmt sich hinsichtlich der Details zum Vertragsinhalt und -abschluss (insbesondere zu Art und Preisen) mit dem Kunden ab und ist an dessen Weisungen gebunden. Es gelten die jeweiligen Preis- und/oder Geschäftsbedingungen des Drittdienstleisters. Der Kunde bezahlt die Leistungen direkt gegenüber dem Drittdienstleister. Die Abnahme der Leistungen erfolgt gegenüber dem Drittdienstleister. Es obliegt dem Kunden, die fertig gestellten Video / Fotografien auf ihre Mangelfreiheit hin zu überprüfen. Kraus & Raab GbR haftet nicht für die vertragsgemäße Erzeugung der Leistungen durch den Drittdienstleister. Kraus & Raab GbR stellt im Streitfall dem Kunden – soweit rechtlich zulässig – alle notwendigen Informationen zu Verfügung. Die darüberhinausgehende Unterstützung der Geltendmachung von Mängelgewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen ist seitens Kraus & Raab GbR nicht geschuldet. Die Vorschriften unter „Haftung / Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
§12 Erstellung von Texten / Copywriting
(1) Kraus & Raab GbR erstellt für den Kunden u.a. Texte (z.B. Pressemeldungen, Beiträge für Webseiten, Werbetexte etc.). Die Inhalte dieser Texte werden individualvertraglich festgelegt. Der Kunde stellt sicher, dass alle gelieferten Inhalte (z. B. Zitate, Daten, Marken) frei von Rechten Dritter sind oder entsprechend lizenziert wurden.
(2) Sobald die vereinbarten Texte fertiggestellt wurden, wird Kraus & Raab GbR sie dem Kunden zur Freigabe und Abnahme übermitteln. Soweit nicht anders vereinbart, steht dem Kunden das Recht auf zwei Korrekturschleifen zu. Reklamationen hinsichtlich der stilistischen Gestaltung oder die Einbindung neuer Informationen in den Text sind nach der zweiten Änderungsschleife grundsätzlich ausgeschlossen. Wünscht der Kunde darüber hinaus weitere Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
(3) Sofern Kraus & Raab GbR mit der Veröffentlichung beauftragt wurde, erfolgt die Veröffentlichung der Texte vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen erst nach Freigabe durch den Kunden; die Freigabe stellt zugleich die Abnahme der Texte dar. Bei Pressemeldungen wird nach erfolgter Freigabe ferner ein Distributionsdatum festgelegt, an dem diese an die Medien übermittelt werden soll. Sofern der Kunde die Texte selbst veröffentlicht oder veröffentlichen soll, hat er die Texte vorab abzunehmen. Sofern der Kunde die Texte vor Abnahme veröffentlicht, gilt die Veröffentlichung als Abnahme.
(4) Für Fehler, die nach der Freigabe / Abnahme entdeckt werden, haftet Kraus & Raab GbR ausschließlich nach Maßgabe der Vorschriften unter der Überschrift „Haftung / Freistellung“.
Teil 4 – Marketing
§13 SEO-Marketing
(1) Kraus & Raab GbR bietet dem Kunden u.a. Dienstleistungen im Bereich SEO-Marketing an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Kraus & Raab GbR ausschließlich die Durchführung von Maßnahmen, die nach eigener Erfahrung von Kraus & Raab GbR das Suchmaschinen-Ranking positiv beeinflussen können oder vom Kunden ausdrücklich angeordnet werden. Hierbei handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. ein bestimmtes Ranking in der Suchmaschinen-Trefferliste) wird im Rahmen der SEO-Dienstleistungen dagegen nur dann geschuldet, wenn dieses ausdrücklich zugesichert wurde. Soweit nichts anderes vereinbart, können Marketing-Leistungen von beiden Vertragsparteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat wieder abbestellt werden.
§14 SEA-Kampagnen
(1) Kraus & Raab GbR bietet dem Kunden Dienstleistungen im Bereich von SEA-Kampagnen an. Im Rahmen der Leistungserbringung schuldet Kraus & Raab GbR ausschließlich die Unterbreitung von Vorschlägen bzgl. werbewirksamer Keywords und nach Freigabe des Kunden die Durchführung der Maßnahme (Schaltung von Werbeanzeigen). Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimmtes Ergebnis (z.B. Verkaufszahlen) wird im Rahmen von SEA-Dienstleistungen nicht geschuldet, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert. Kraus & Raab GbR hat neben dem Anspruch auf Vergütung der Dienstleistung einen Anspruch auf Aufwendungsersatz im Hinblick auf die kostenpflichtigen Anzeigen gegenüber dem Kunden. Kraus & Raab GbR trifft nicht die Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit von Keywords zu überprüfen. Kraus & Raab GbR unterbreitet dem Kunden Vorschläge bzgl. der Buchung von Keywords. Die rechtliche Prüfung insbesondere auf die Markenrechte Dritter und Freigabe der Keywords obliegt dem Kunden vor Durchführung der Kampagne.
§15 Social-Media Marketing
(1) Kraus & Raab GbR stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung. Sofern der Kunde diese Leistungen in Anspruch nimmt, schuldet Kraus & Raab GbR ausschließlich die technische Erstellung der Social-Media-Präsenzen und/oder das technische Einpflegen der vom Kunden zur Verfügung zu stellende Inhalte.
(2) Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenzen kann auch das Posten im Namen und unter dessen Namen (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. Kraus & Raab GbR ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dies untersteht der Verantwortung des Kunden als Betreiber. Der Kunde haftet für sämtliche Inhalte, die im Rahmen des Ghost Postings veröffentlicht werden, als wären sie von ihm selbst erstellt worden.
(3) Sofern der Kunde Inhalte (Bilder, Texte, Videos, etc.) vorgibt, wird Kraus & Raab GbR diese Inhalte nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kraus & Raab GbR nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Kraus & Raab GbR in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, kann Kraus & Raab GbR das Einstellen solcher Inhalte verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei rechtlichen Unsicherheiten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, insbesondere im Hinblick auf wettbewerbs-, datenschutz- und kennzeichnungsrechtliche Anforderungen.
(4) Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Kraus & Raab GbR in die jeweiligen Präsenzen hochgeladen, wobei Kraus & Raab GbR nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.
(5) Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Kraus & Raab GbR wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
§16 Schaltung von Werbeanzeigen
(1) Kraus & Raab GbR unterstützt den Kunden bei Anzeigenschaltungen in Social-Media-Portalen, Suchmaschinen und sonstigen Medien („Anzeigen“).
(2) Kraus & Raab GbR berät den Kunden dahingehend, wie dieser seine Anzeigen so ausgestaltet, dass diese eine möglichst hohe Sichtbarkeit aufweisen. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen, Leads) sind hierbei nicht geschuldet.
(3) Kraus & Raab GbR unterstützt den Kunden auch bei der Konzeptionierung der Texte und Bilder für die Anzeigen. Die Auswahl der Inhalte für die Anzeigen (Bilder, Texte, Videos, Impressen etc.), obliegt jedoch allein dem Kunden. Kraus & Raab GbR wird diese Inhalte aber auch die Anzeigen insgesamt nicht auf ihre inhaltliche oder rechtliche Richtigkeit prüfen. Insoweit wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kraus & Raab GbR nicht berechtigt ist, den Kunden rechtlich zu beraten. Sollte Kraus & Raab GbR in Einzelfällen dennoch feststellen, dass die vom Kunden bereitgestellten Inhalte und/oder die Anzeigen gegen geltendes Recht verstoßen, kann Kraus & Raab GbR das Einstellen solcher Inhalte bzw. Erstellen der Anzeigen verweigern. Der Kunde ist verpflichtet, sich bei rechtlichen Unsicherheiten durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen, insbesondere im Hinblick auf wettbewerbs-, datenschutz- und kennzeichnungsrechtliche Anforderungen.
(4) Alle Inhalte müssen vom Kunden abgenommen werden und werden hiernach von Kraus & Raab GbR in die jeweiligen Werbekanäle hochgeladen, wobei Kraus & Raab GbR nur das technische Hochladen der Inhalte schuldet und auch nur hierfür verantwortlich ist; die Regelungen unter „Haftung / Freistellung“ bleiben unberührt.
(5) Das für die vorliegend beschriebenen Leistungen vereinbarte Honorar beinhaltet nicht die Kosten für die Schaltung kostenpflichtiger Werbeanzeigen; vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen sind diese Kosten vom Kunden zu tragen.
(6) Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde. Kraus & Raab GbR wird lediglich als Auftragsverarbeiter des Kunden tätig.
Teil 5 – Sonstige Bestimmungen
§17 Preise und Vergütung
(1) Die Vergütung für die Leistungen von Kraus & Raab GbR ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.
§18 Werkleistung und Abnahme
(1) Bei werkvertraglichen Leistungen schuldet der Auftragnehmer die Erstellung eines bestimmten Werkes (z. B. Website, Logo, Printprodukt) in mangelfreier Form. 
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Werk nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen, sofern es den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. 
(3) Etwaige Mängel sind schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe anzuzeigen; andernfalls gilt das Werk als abgenommen.
§19 Mängelgewährleistung
(1) Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei Kraus & Raab GbR. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch Kraus & Raab GbR resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Nacherfüllung erfolgt. Im Übrigen bleibt die gesetzliche Mängelgewährleistung unberührt.
§20 Laufzeit und Kündigung
(1) Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. Hosting, Social Media Betreuung, Wartungsverträge) werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen.
(2) Sie verlängern sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt werden.
(3) Für Leistungen im Bereich Social Media (z. B. Betreuung von Profilen, Content-Erstellung, Community Management) gelten abweichend von den übrigen Regelungen des Vertrages die im jeweiligen Angebot oder Auftragsbestätigung vereinbarten Laufzeit- und Kündigungsfristen. Dies ermöglicht es dem Auftraggeber, Social-Media-Leistungen flexibel zu testen oder individuell an den Projektbedarf anzupassen. Soweit im Angebot nichts anderes geregelt ist, gelten die allgemeinen Kündigungsfristen gemäß §20 dieser AGB.
(4) Bei individuell vereinbarten Dienstleistungsverträgen ohne Mindestlaufzeit beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende.
(5) Projektbezogene Werkverträge (z. B. Logo-Design, Website-Erstellung, Printprodukte) enden automatisch mit Abnahme und vollständiger Erfüllung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
§21 Einsatz externer Dienstleister
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten externe Dienstleister (z. B. Druckereien, Hosting-Anbieter) einzusetzen.
(2) Sofern hierbei personenbezogene Daten des Auftraggebers oder seiner Kunden verarbeitet werden, gilt zusätzlich der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). In diesen Fällen erfolgt der Einsatz nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gemäß den Regelungen des AVV.
(3) Bei Leistungen ohne Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. reiner Druck von Werbemitteln) ist eine gesonderte Zustimmung nicht erforderlich.
§22 Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
(1) Kraus & Raab GbR räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können individualvertraglich vereinbart werden.
(2) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde Kraus & Raab GbR ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen. Insbesondere ist Kraus & Raab GbR dazu berechtigt, mit der Geschäftsbeziehung zu dem Kunden zu werben und auf allen erstellten Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf sich als Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
(3) Sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, ist Kraus & Raab GbR berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von Kraus & Raab GbR erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden hierfür ein Entgeltanspruch zusteht. Ein berechtigtes Interesse des Kunden an der Nichtnennung ist Kraus & Raab GbR vor Vertragsschluss schriftlich mitzuteilen und bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
§23 Vertraulichkeit
(1) Kraus & Raab GbR wird alle ihm zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere, aber nicht ausschließlich, Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, DVDs, CD-ROMs, Speicherkarten, Passwörter, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche Filme und/oder Hörspiele und/oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden oder mit ihm verbundenen Unternehmen enthalten, streng vertraulich behandeln. Kraus & Raab GbR verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten (bspw. Lieferanten, Grafikern, Programmierern, Filmproduzenten, Tonstudios etc.), der Zugang zu den vorbezeichneten Geschäftsvorgängen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
24 Haftung / Freistellung
(1) Kraus & Raab GbR haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt Kraus & Raab GbR fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag Kraus & Raab GbR nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung von Kraus & Raab GbR ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von Kraus & Raab GbR für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
(2) Kraus & Raab GbR haftet nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Änderungen der Richtlinien durch Drittplattformen (z. B. Meta, Google), auf die Kraus & Raab GbR keinen Einfluss hat.
(3) Der Kunde stellt Kraus & Raab GbR von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen Kraus & Raab GbR aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
§25 Schlussbestimmungen
(1) Die zwischen Kraus & Raab GbR und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von Kraus & Raab GbR als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Beauftragung von (Web-)Designern in der Regel eine Abgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Abgabe, die im „Gesetz über die Sozialversicherung der selbstständigen Künstler und Publizisten“ (KSVG) festgeschrieben ist. Diese ist vom Kunden selbstständig bei der Künstlersozialkasse zu melden. Auf Höhe und Umfang dieser Abgabe hat Kraus & Raab GbR keinen Einfluss. Die Meldung und Bezahlung des Beitrags obliegen allein dem Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, die Meldung an die Künstlersozialkasse eigenständig und fristgerecht vorzunehmen (§ 27 KSVG).
(4) Kraus & Raab GbR ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist Kraus & Raab GbR berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
